Sie möchten wissen, ob der geplante Industriestrompreis für Ihr Unternehmen relevant sein könnte? Füllen Sie unser kurzes Formular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns anschließend mit einer ersten, unverbindlichen Einschätzung.
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Kurzerklärung
Was ist der Industriestrompreis?
Der österreichische Industriestrompreis ist eine ab 2027 geplante staatliche Entlastungsmaßnahme für besonders energieintensive Industrieunternehmen. Sie soll Unternehmen bei hohen Stromkosten unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Industriestandorte stärken und einer Verlagerung von Produktion ins Ausland entgegenwirken. Österreich orientiert sich dabei an vergleichbaren Maßnahmen in Deutschland. Die konkreten österreichischen Förderbedingungen, Voraussetzungen und das Antragsverfahren werden jedoch eigenständig festgelegt und sind noch nicht in allen Details veröffentlicht.
Anspruchsberechtigung
Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?
Nach der Regierungsankündigung vom 27. Mai 2026 soll sich der österreichische Industriestrompreis an besonders energieintensive Industrieunternehmen richten. Vorgesehen ist, dass rund 400 Betriebe vom Modell profitieren können. Zusätzlich soll die Zugehörigkeit zu einem förderfähigen Wirtschaftszweig eine zentrale Rolle spielen. Welche Unternehmen und Branchen tatsächlich antragsberechtigt sind, hängt von den finalen gesetzlichen Grundlagen und Förderbedingungen ab.
Über unser Formular können Sie bereits jetzt unverbindlich prüfen lassen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich in das geplante Zielprofil fällt.
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Voraussetzungen
Nach aktuellem Planungsstand soll der Industriestrompreis besonders energieintensive Unternehmen bei ihren Stromkosten entlasten. Mit dieser Maßnahme reagiert Österreich auf vergleichbare Modelle in anderen Ländern, insbesondere in Deutschland. Sie soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Österreich stärken. Vorgesehen ist eine Entlastung für bis zu 50% des Jahresstromverbrauchs. Nach der aktuellen Regierungsankündigung sollen dabei 50% der Großhandelspreise gefördert werden. Politisch genannt wurde außerdem ein Industriestrompreis von 5 Cent pro Kilowattstunde. Wie der Wert von 5 Cent konkret in die Förderberechnung einfließt und welche Voraussetzungen, Nachweise und Gegenleistungen gelten, wird erst mit den finalen gesetzlichen Regelungen verbindlich feststehen.

Finanzierung
Zeithorizont
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