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Kurzerklärung
Was ist der Industriestrombonus?
Beim Industriestrombonus handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zum Ausgleich indirekter CO₂-Kosten für energieintensive Unternehmen in Österreich. Derartige Kosten entstehen durch den europäische Emissionshandel. Die Kosten für Emissionszertifikate werden von Energieerzeugern über den Strompreis an die Abnehmer weitergegeben. Ziel des Industriestrombonus ist es, energieintensive Unternehmen zu entlasten, die durch diese Zusatzkosten im internationalen Wettbewerb besonders stark benachteiligt sind und bei denen daher das Risiko einer Produktionsverlagerung in Staaten außerhalb der Europäischen Union besteht. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für die Kalenderjahre 2025 und 2026 gewährt. Rechtsgrundlage ist das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025).
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Förderfähig sind Unternehmen in den in Anhang 1 des SAG 2025 genannten Sektoren und Teilsektoren.
Die Förderung setzt einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 1 GWh voraus.
Es bestehen keine Vorgaben hinsichtlich Unternehmensgröße oder Entwicklungsphase.
Die Genehmigung erfolgt innerhalb von ein bis drei Monaten.
Der Zuschuss darf grundsätzlich höchstens 75 % der anfallenden indirekten CO₂-Kosten betragen.
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Anspruchsberechtigung
Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?
Unternehmen, die vom Industriestrombonus profitieren möchten, müssen zwei zentrale Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie in einem der in Anhang 1 des SAG 2025 genannten Sektoren tätig sein. Hierunter fallen beispielsweise die Metall- und Stahlproduktion sowie die Papierherstellung. Zum anderen muss ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als 1 GWh vorliegen. Die Unternehmensgröße und die Entwicklungsphase sind hingegen nicht ausschlaggebend.
Es wird erwartet, dass rund 60 Unternehmen mit insgesamt etwa 30.000 Beschäftigten durch den Industriestrombonus entlastet werden.
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Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf den Industriestrombonus hat.
Bedingungen
Grundsätzlich darf die Fördersumme 75 % der anfallenden indirekten CO₂-Kosten des antragstellenden Unternehmens nicht überschreiten.
Der Industriestrombonus ist zudem an strenge Auflagen geknüpft. Das antragstellende Unternehmen muss zunächst nachweisen, dass der betreffende Stromverbrauch in den Jahren 2025 bzw. 2026 tatsächlich angefallen ist.
Darüber hinaus ist ein gültiges Energieaudit vorzulegen. Das Unternehmen ist verpflichtet, aus dem Energieaudit abgeleitete Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, soweit diese technisch und wirtschaftlich durchführbar sind. Diese Maßnahmen müssen grundsätzlich innerhalb von 60 Monaten ab Fördergewährung abgeschlossen werden.
Daneben besteht eine allgemeine Reinvestitionspflicht: Innerhalb von fünf Jahren nach Fördergewährung sind 80 % der Fördersumme am österreichischen Standort zu reinvestieren.
Zusätzlich muss das Unternehmen erklären, dass die geförderte Anlage oder eine ersetzende bzw. transformierte Anlage am Standort für mindestens drei Jahre nach Fördergewährung weitergeführt wird.
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Häufige Fragen
Ist die Unternehmensgröße für die Förderung relevant?
Wie schnell kann ich mit dem Industriestrombonus rechnen, wenn ich einen Antrag stelle?
Kann ich die Fördermittel frei verwenden?
Was passiert, wenn das Förderbudget nicht ausreicht?
Was passiert, wenn die Europäische Kommission den Industriestrombonus nicht genehmigt?
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