Industriestrombonus: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Industriestrombonus: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Kurzerklärung

Was ist der Industriestrombonus?

Beim Industriestrombonus handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zum Ausgleich indirekter CO₂-Kosten für energieintensive Unternehmen in Österreich. Derartige Kosten entstehen durch den europäische Emissionshandel. Die Kosten für Emissionszertifikate werden von Energieerzeugern über den Strompreis an die Abnehmer weitergegeben. Ziel des Industriestrombonus ist es, energieintensive Unternehmen zu entlasten, die durch diese Zusatzkosten im internationalen Wettbewerb besonders stark benachteiligt sind und bei denen daher das Risiko einer Produktionsverlagerung in Staaten außerhalb der Europäischen Union besteht. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für die Kalenderjahre 2025 und 2026 gewährt. Rechtsgrundlage ist das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025).

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Definierte Zielsektoren
Definierte Zielsektoren

Förderfähig sind Unternehmen in den in Anhang 1 des SAG 2025 genannten Sektoren und Teilsektoren.

Mindestverbrauch
Mindestverbrauch

Die Förderung setzt einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 1 GWh voraus.

Keine Mindestgröße
Keine Mindestgröße

Es bestehen keine Vorgaben hinsichtlich Unternehmensgröße oder Entwicklungsphase.

Kurze Bearbeitungsdauer
Kurze Bearbeitungsdauer

Die Genehmigung erfolgt innerhalb von ein bis drei Monaten.

Reinvestitionspflicht
Reinvestitionspflicht

80 % der Fördersumme müssen reinvestiert werden.

50% des Zuschusses müssen in Effizienz- und Flexibilitätsmaßnahmen investiert werden

Förderobergrenze
Förderobergrenze

Der Zuschuss darf grundsätzlich höchstens 75 % der anfallenden indirekten CO₂-Kosten betragen.

Anspruchsberechtigung

Welche Unter­nehmen sind anspruchs­berechtigt?

Unternehmen, die vom Industriestrombonus profitieren möchten, müssen zwei zentrale Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie in einem der in Anhang 1 des SAG 2025 genannten Sektoren tätig sein. Hierunter fallen beispielsweise die Metall- und Stahlproduktion sowie die Papierherstellung. Zum anderen muss ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als 1 GWh vorliegen. Die Unternehmensgröße und die Entwicklungsphase sind hingegen nicht ausschlaggebend.

Es wird erwartet, dass rund 60 Unternehmen mit insgesamt etwa 30.000 Beschäftigten durch den Industriestrombonus entlastet werden.

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Anspruchsrechner

Anspruchsrechner

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf den Industriestrombonus hat.

Bedingungen

Was sind die Bedingungen für den Industriestrombonus?

Was sind die Bedingungen für den Industriestrombonus?

Grundsätzlich darf die Fördersumme 75 % der anfallenden indirekten CO₂-Kosten des antragstellenden Unternehmens nicht überschreiten.

Der Industriestrombonus ist zudem an strenge Auflagen geknüpft. Das antragstellende Unternehmen muss zunächst nachweisen, dass der betreffende Stromverbrauch in den Jahren 2025 bzw. 2026 tatsächlich angefallen ist.

Darüber hinaus ist ein gültiges Energieaudit vorzulegen. Das Unternehmen ist verpflichtet, aus dem Energieaudit abgeleitete Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, soweit diese technisch und wirtschaftlich durchführbar sind. Diese Maßnahmen müssen grundsätzlich innerhalb von 60 Monaten ab Fördergewährung abgeschlossen werden.

Daneben besteht eine allgemeine Reinvestitionspflicht: Innerhalb von fünf Jahren nach Fördergewährung sind 80 % der Fördersumme am österreichischen Standort zu reinvestieren.

Zusätzlich muss das Unternehmen erklären, dass die geförderte Anlage oder eine ersetzende bzw. transformierte Anlage am Standort für mindestens drei Jahre nach Fördergewährung weitergeführt wird.

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Prozess

Wie laufen Antragstellung und Auszahlung ab?

Wie laufen Antragstellung und Auszahlung ab?

Die Antragstellung erfolgt über den aws Fördermanager. Hierbei handelt es sich um eine von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) bereitgestellte Plattform. Die aws prüft die eingegangenen Anträge auf ihre formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und leitet ihre Bewertung anschließend an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus weiter. Auf Grundlage dieser Evaluation entscheidet der Bundesminister über die Gewährung der Förderung. Im Anschluss informiert die aws die Antragsteller über die Entscheidung und stellt im Falle einer Bewilligung eine Förderzusage aus.

Der Prozess von der Antragstellung bis zur Rückmeldung dauert ein bis drei Monate. Der Industriestrombonus wird in einer Tranche je Förderjahr ausgezahlt.

Die Antragstellung erfolgt über den aws Fördermanager. Hierbei handelt es sich um eine von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) bereitgestellte Plattform. Die aws prüft die eingegangenen Anträge auf ihre formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und leitet ihre Bewertung anschließend an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus weiter. Auf Grundlage dieser Evaluation entscheidet der Bundesminister über die Gewährung der Förderung. Im Anschluss informiert die aws die Antragsteller über die Entscheidung und stellt im Falle einer Bewilligung eine Förderzusage aus.

Der Prozess von der Antragstellung bis zur Rückmeldung dauert ein bis drei Monate. Der Industriestrombonus wird in einer Tranche je Förderjahr ausgezahlt.

Finanzierung

Wie wird der Industriestrombonus finanziert?

Wie wird der Industriestrombonus finanziert?

Der Industriestrombonus wird auf Grundlage des SAG 2025 aus dem Bundeshaushalt finanziert. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn die Summe der beantragten und grundsätzlich förderfähigen Beträge dieses Budget überschreitet, erfolgt die Auszahlung nicht nach dem Prinzip „first come, first served“, sondern durch eine aliquote Kürzung aller bewilligungsfähigen Förderungen. Das bedeutet, dass jeder förderfähige Antragsteller grundsätzlich berücksichtigt werden kann, sich die konkrete Förderhöhe im Fall einer Überzeichnung jedoch anteilig reduziert.

Zusätzlich zum Industriestrombonus ist die Einführung des Industriestrompreises ab 2027 weiterhin grundsätzlich geplant. Für beide Maßnahmen zusammen stehen 250 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Industriestrombonus wird auf Grundlage des SAG 2025 aus dem Bundeshaushalt finanziert. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn die Summe der beantragten und grundsätzlich förderfähigen Beträge dieses Budget überschreitet, erfolgt die Auszahlung nicht nach dem Prinzip „first come, first served“, sondern durch eine aliquote Kürzung aller bewilligungsfähigen Förderungen. Das bedeutet, dass jeder förderfähige Antragsteller grundsätzlich berücksichtigt werden kann, sich die konkrete Förderhöhe im Fall einer Überzeichnung jedoch anteilig reduziert.

Zusätzlich zum Industriestrombonus ist die Einführung des Industriestrompreises ab 2027 weiterhin grundsätzlich geplant. Für beide Maßnahmen zusammen stehen 250 Millionen Euro zur Verfügung.

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Zeitrahmen

Ab wann kann der Industriestrombonus beantragen werden?

Ab wann kann der Industriestrombonus beantragen werden?

Anträge für den Industriestrombonus für das Kalenderjahr 2025 können seit dem 13. April 2026 über den aws Fördermanager gestellt werden.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Antragsportal geöffnet wurde, obwohl die Genehmigung der Europäischen Kommission noch aussteht. Staatliche Förderungen innerhalb der Europäischen Union bedürfen grundsätzlich einer solchen Genehmigung, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Die österreichische Bundesregierung hat sich dennoch entschieden, das Portal bereits vorab zu öffnen, da sie angesichts der Energiekrise und der angespannten wirtschaftlichen Lage raschen Handlungsbedarf sieht.

Etwaige Auszahlungen stehen daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung. Sollte die Europäische Kommission den Industriestrombonus nicht oder nur unter abweichenden Bedingungen genehmigen, könnte dies Auswirkungen auf bereits zugesagte Fördermittel haben. Unternehmen sollten dieses Risiko bei ihrer Planung entsprechend berücksichtigen.

Anträge für den Industriestrombonus für das Kalenderjahr 2025 können seit dem 13. April 2026 über den aws Fördermanager gestellt werden.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Antragsportal geöffnet wurde, obwohl die Genehmigung der Europäischen Kommission noch aussteht. Staatliche Förderungen innerhalb der Europäischen Union bedürfen grundsätzlich einer solchen Genehmigung, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Die österreichische Bundesregierung hat sich dennoch entschieden, das Portal bereits vorab zu öffnen, da sie angesichts der Energiekrise und der angespannten wirtschaftlichen Lage raschen Handlungsbedarf sieht.

Etwaige Auszahlungen stehen daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung. Sollte die Europäische Kommission den Industriestrombonus nicht oder nur unter abweichenden Bedingungen genehmigen, könnte dies Auswirkungen auf bereits zugesagte Fördermittel haben. Unternehmen sollten dieses Risiko bei ihrer Planung entsprechend berücksichtigen.

Häufige Fragen

Ist die Unternehmensgröße für die Förderung relevant?

Wie schnell kann ich mit dem Industriestrombonus rechnen, wenn ich einen Antrag stelle?

Kann ich die Fördermittel frei verwenden?

Was passiert, wenn das Förderbudget nicht ausreicht?

Was passiert, wenn die Europäische Kommission den Industriestrombonus nicht genehmigt?

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